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Sozialleistungen

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Unter einer Sozialleistung versteht man soziale Hilfen, die in unterschiedlichen Formen gewährt werden können. Obwohl der Staat der größte Zahler von Sozialleistungen ist, so zahlt er beispielsweise Kindergeld, Elterngeld aber auch Grundsicherung und Sozialhilfe, ist er nicht allein dafür zuständig. Auch Arbeitgeber zahlen ihren Angestellten betriebliche Sozialleistungen, wie beispielsweise einen Anteil der Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Das ist aber noch nicht alles…


Sozialrecht & Krebs: Wer ist wofür zuständig?

  • Die Krankenkassen übernehmen die Behandlungskos- ten von Krebsbetroffenen. Dazu gehören z. B. Klinikauf- enthalte, Arztbesuche, Arzneimittel, Hilfsmittel, Fahrtkosten. Teilweise sind Zuzahlungen zu leisten.
  • Für die onkologische Rehabilitation (Reha) ist meist die Rentenversicherung zuständig.
  • Krebsbetroffene erhalten in der Regel einen Schwerbe- hindertenausweis beim Versorgungsamt.
  • Die Pflegekassen informieren Angehörige über die Möglichkeiten, Beruf und Pflege zu vereinbaren (Pflege- und Familienpflegezeit).
  • Für die berufliche Wiedereingliederung sind die Renten- versicherungen und Arbeitsagenturen zuständig. Die Integrationsämter bieten Unterstützung.

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Wegweiser zu Sozialleistungen

Krebs, eine Diagnose, die Angst macht. Die von Trauer, manchmal Wut und oft Hilflosigkeit begleitet wird. Eine Zeit, in der die Betroffenen selbst, aber auch ihre Familien und Freunde Unterstützung und viele Informationen benötigen.

Wenn Sie an Krebs erkrankt sind und vielleicht für längere Zeit nicht berufstätig sein können, ist es wichtig zu wissen, auf welche Sozialleistungen Sie einen Anspruch haben. Unsere sozialen Sicherungssysteme bieten Ihnen im Krankheitsfall zahlreiche Hilfen an. Diese Unterstützung steht Ihnen rechtlich zu, und Sie können sie auch annehmen.

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